Im "Neuen Deutschland" habe ich am 12. Januar 2010 dazu u. a. folgendes gelesen:
"Die BVVG hatte Ende vergangener Woche darauf hingewiesen, dass es ein in der brandenburgischen Verfassung garantiertes Zutrittsrecht zu Seeufern gibt, das durch die Privatisierung nicht eingeschränkt wird. Wie das Innenministerium allerdings vor der jüngsten Landtagswahl klarstellte, ist dieses Recht vom Bürger nicht einklagbar. Wie der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage mitteilte, wird dieses Recht »überwiegend als Staatsziel angesehen«. Und solche Staatsziele richten sich Schönbohm zufolge »nicht an Bürger, sondern an staatliche Organe«.
Der SPD-Abgeordnete Jens Klocksin hatte darauf hingewiesen, dass in Potsdam der Uferweg am Griebnitzsee als auch der öffentliche Seezugang in Groß Glienicke durch private Anlieger versperrt worden ist, und ob diese Vorgänge mit der Landesverfassung und hier ihrem Artikel 40 in Einklang stehen. In diesem Zusammenhang erinnerte er an den Verkauf brandenburgischer Seen durch Bundesgesellschaften, »was ebenfalls zum Ausschluss der Öffentlichkeit von Seeufern führen würde«. Aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergab sich laut Ministerium, dass lediglich der Zugang zum See freigehalten bzw. eröffnet werden muss. »Es bedeutet aber nicht, dass es möglich sein muss, dass alle Uferstellen aller Seen betreten werden können.«
Und so sieht das am Griebnitzsee in Potsdam aus:
Hier war 20 Jahre lang bis zum 18. April 2009 ein durchgängiger Weg parallel zum Ufer.
Siehe: http://www.neues-deutschland.de/artikel/162831.seenprivatisierung-im-fluss.html
Dienstag, 12. Januar 2010
Mittwoch, 6. Januar 2010
Der Standpunkt der Linken zur Seenprivatisierung (Video)
http://www.axel-troost.de/article/4163.dagmar-enkelmann-die-linke-schluss-mit-dieser-art-der-privatisierung-von-seen.html
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